U.S.-Regierung schränkt Vergabe von Arbeitsvisen weiter ein

Was bedeutet die Aussetzung von Arbeitsvisen für ausländische Unternehmen in den USA?

Am Montag den 22. Juni 2020 hat die Trump-Regierung die Aussetzung relevanter Arbeitsvisen für ausländische Manager und hochqualifizierte Fachkräfte in den USA beschossen. Mit sofortiger Wirkung werden keine H-1B-, L-1-, J-1- und H-2B-Visa mehr ausgestellt. Diese Restriktionen sollen vorläufig bis zum Ende des Jahres 2020 in Kraft bleiben. Begründet wird dies als Maßnahme zum Schutz des Corona-geschwächten U.S.-Arbeitsmarktes.  

Der Beschluss ist schwerwiegend für viele U.S.-Firmen. Internationale Fachkräfte werden in vielen Industrien dringend benötigt. Besonders U.S.-Tochterunternehmen von europäischen Konzernen, Firmen und Start-ups sind auf die ständige Verfügbarkeit dieser Arbeitsvisen angewiesen. Sie sind unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, in die USA zu expandieren oder den ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Die folgenden Gruppen von ausländischen Arbeitnehmern (und ihre Familien) können nun kein Arbeitsvisum mehr erhalten und nicht mehr in die USA reisen, um für ein U.S.-Unternehmen oder der Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens zu arbeiten: 

  • H-1B: Hierbei handelt es sich um hochqualifizierte Fachkräfte, hauptsächlich im IT-Sektor, aber auch darüber hinaus.
  • H-2B: Befristet beschäftigte nicht-landwirtschaftliche Arbeitnehmer.
  • L-1: Unternehmensinterne Transfers. Dazu gehören Manager und Spezialisten, die für ein verbundenes Unternehmen im Ausland arbeiten und in die USA versetzt werden wollen. Dies ist vor allem für deutsche Manager relevant, die in die USA versetzt werden.
  • J-1: Dazu gehören Praktikanten, Auszubildende, Lehrer, Lagerbetreuer, Au-Pairs und andere.

Die Einschränkungen gelten aktuell nur für Visa-Bewerber, die sich derzeit außerhalb der USA befinden und kein gültiges Visum haben.

Aktuelle Visainhaber sind ebenfalls nicht betroffen. Nicht betroffen sind auch Green-Card-Inhaber. Es gibt weitere Ausnahmen, wie z.B. für Familienmitglieder von U.S.-Bürgern sowie für wichtige Arbeitskräfte in der Lebensmittelindustrie oder Arbeitnehmer, deren Beschäftigung als im nationalen Interesse liegend anzusehen sind.

Leider ist zu erwarten, dass dies nicht die letzte Beschränkung der legalen Einwanderung in die USA unter der Trump-Regierung sein wird. Die Präsidentschaftsproklamation weist die Administration an, zusätzliche Regelungen zu treffen, um H-1B-Visa sowie arbeitsbasierte Einwanderungsvisa für die höchsten Einkommensgruppen zu beschränken.

Der Sinn der Proklamation ist fragwürdig. Untersuchungen zeigen, dass Einwanderer die Wirtschaft stärken und in der Regel nicht mit in den USA geborenen Arbeitnehmern um Arbeitsplätze konkurrieren oder deren Löhne senken. Die meisten beschäftigungsbasierten Einwanderungen in die USA erfordern bereits einen Arbeitsmarkttest, um nachzuweisen, dass kein U.S.-Bürger zur Verfügung steht, der diese Stelle besetzen könnte. Viele der betroffenen Industrien (wie auch die Trump-Regierung selbst) haben sich für in der Vergangenheit für mehr legale Einwanderung ausgesprochen, nicht für weniger.

Welche Alternativen gibt es für europäische Firmen in den USA?

Viele Nationalitäten (u.a. Deutschland) fallen unter das E2-Vertrags-Visumprogramm für Investoren. Das E2- sowie das E1-Visum sind an bilaterale Handelsabkommen mit Staaten geknüpft.  Diese Visen sind gerade für ausländische Firmen und Start-ups sehr attraktiv und sind von der aktuellen Restriktion nicht betroffen. Die E-Visen sind u.a. an ein Investment von ca. USD 80.000 geknüpft und können normalerweise innerhalb von ca. 90 Tagen genehmigt werden.

Zwar könnte Präsident Trump die Beantragung der E-Visen erschweren oder verteuern. Allerdings ist er sehr wahrscheinlich nicht in der Lage, die Bearbeitung solcher Anträge auszusetzen, es sei denn, dies wäre Teil einer generellen Aussetzung der Visabearbeitung.

Hochlenert & Waeldner LLP ist erfahren im internationalen Geschäftsverkehr deutscher Unternehmen in den USA. Wir können Ihnen helfen, E-Visen für sich oder Ihre Mitarbeiter zu beantragen. Sprechen Sie uns an: info@hw-attorneys.com.